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Die kostenlose Beratung der Elementarschadenprävention ist bereits in der Planung sinnvoll.

Jürg und Lucas Jenzer, Eigenheimbesitzer im Kanton BL

Porträt Familie Jenzer

Überschwemmungsschutz bei Garageneinfahrt

Familie Jenzer hat in Pratteln gebaut. Ihr Grundstück liegt in der gefährdeten Zone für Hochwasser. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) ordnete für die abschüssige Garage­n­einfahrt Hochwasserschutzmassnahmen an. Das Brand- und Naturgefahren­präventionsgesetz (BNPG) bildet die rechtliche Grundlage dafür.

Gegenüber von Ralph Mettier sitzt Familie Jenzer am Esstisch. Der Leiter der Elementarschadenprävention der BGV trifft sich mit den Hauseigentümern des Mehrgenerationenhauses an der Mayenfelserstrasse 59 in Pratteln, um über den Schutz vor Überschwemmungen zu sprechen. Bei der Planung des Neubaus hat Familie Jenzer nicht mitgeredet. «Wir haben das Doppelein­familienhaus als fertiges Projekt gekauft», stellt Lucas Jenzer klar. Bis auf die Küchen- und Badezimmerelemente sind alle Bereiche fertig geplant und bewilligt gewesen. 

Die Familie Jenzer wohnt seit November 2020 an der Mayenfelserstrasse. Der Neubau in Pratteln ist eines der ersten Gebäude im Kanton Basel-Landschaft, welche nach dem Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG) beurteilt worden sind. Das BNPG ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Seither werden Baugesuche hinsichtlich gravitativer Naturgefahren geprüft und Auflagen erlassen, um mögliche Schäden zu verhindern.

Einsehbare Gefahrenkarten 

Die Mayenfelserstrasse vor dem Grundstück der Familie Jenzer weist gemäss Naturgefahrenkarte des Kantons Basel-Landschaft eine mittlere Gefährdung durch Hochwasser aus. Auf der Webseite www.schutz-vor-naturgefahren.ch gibt man die Adresse ein und erhält eine Übersicht über die Gefährdung durch Hochwasser, Oberflächenabfluss, Sturm, Schnee und Erdbeben. Aufgrund der Gefährdung wird die steil abfallende Garagen­einfahrt der Jenzers mit Hochwasserschutzmassnahmen geschützt. Das manuelle Flügeltor kann bei Bedarf rasch geschlossen werden – auch von externen Personen. Grundsätzlich würde die BGV ein automatisches Klappschott bevorzugen, denn ein solches schützt Gebäude bei Hochwasser noch besser. Doch die damalige Bauherrschaft hat sich für die manuelle Variante entschieden. Die Jenzers müssen nun das Tor bei Unwetterwarnungen und vor dem Schlafengehen von Hand schliessen. Auch bei längerer Abwesenheit gilt es, das Tor vorsorglich zu schliessen. Andernfalls führt das im Schadenfall zu Problemen. Die BGV empfiehlt zudem, die Wetter-Alarm-App mit standortbezogenen Wetterwarnungen von SRF Meteo herunterzuladen. Sie ermöglicht eine Vorlaufzeit zur Einleitung von Schutzmassnahmen.

Wertvolle Tipps im Vorfeld

Familie Jenzer hat das Bauprojekt fertig gekauft und hatte daher nicht vom damals neuen Gesetz erfahren. Wäre sie in die Planung involviert gewesen, hätte sie wahrscheinlich im Vorfeld mit der BGV Kontakt aufgenommen. Denn die BGV bietet kostenlose Beratungen für Prävention vor Ort an. Als Leiter der Elementarschadenprävention ist Ralph Mettier mit seinem Team für solche Anfragen zuständig. Er kennt die Heraus­forderungen der Familie Jenzer. Das Grundstück an Hanglage ist bei der Garageneinfahrt zur Mayenfelserstrasse stark durch Ober­flächenabfluss gefährdet. 

Trotz den Gegeben­heiten ist die Familie Jenzer glücklich mit der Wohnsituation. Rückblickend würde Lucas Jenzer vermehrt auf fundierte Information setzen: «Ich würde mich stärker informieren und die BGV eigenständig anfragen.» Alle sind sich einig: Die kostenlose Beratung der Elementarschadenprävention ist bereits in der Planung sinnvoll. Freiwillige Massnahmen können sogar subven­tioniert werden. Auf der Website der BGV gibt es mehr Informationen und Formulare zum Herunterladen.

Die BGV