Verantwortungsbewusste Unternehmensführung
Als selbstständige öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit untersteht die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) dem kantonalen Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG). Ihre Tätigkeiten erfolgen gestützt auf die kantonalen Gesetzgebungen.
Bewährte, mehrstufige Aufsichtsorgane
Die Oberaufsicht erfolgt durch den Landrat. Er nimmt die Eigentümerstrategie und den Beteiligungsbericht des Regierungsrates sowie den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung zur Kenntnis. In der Ausübung seiner Aufsichtsfunktion wacht der Regierungsrat über die Einhaltung der Leistungsaufträge, die Wahrung der Interessen der Eigentümerschaft und wählt die Kontrollstelle. Zusätzlich wählt der Regierungsrat die sieben Mitglieder der Verwaltungskommission.
Neue Zusammensetzung der Verwaltungskommission: Reduktion von neun auf sieben Mitglieder
Seit dem 01.01.2021 besteht die Verwaltungskommission neu aus einem 7-köpfigen Team, das auf strategischer Ebene die Geschicke der BGV leitet. Die Neugestaltung der Verwaltungskommission beruht auf der Umsetzung des Gesetzes über die Beteiligungen (PCGG). In diesem Kontext sind fünf fachkundige Verwaltungskommissionsmitglieder ausgeschieden und drei neue kompetente Mitglieder aus den Fachgebieten Informatik, Immobilien und Finanzen hinzugekommen. Der Verwaltungskommission obliegen die oberste Leitung der BGV und die Überwachung sowie Steuerung der Geschäftsleitung. Sie verabschiedet den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Neuer Vorsitzender der Geschäftsleitung: mit Elan und Verwurzelung im Kanton Basel-Landschaft
Mit Dynamik fokussiert sich die erfahrene Geschäftsleitung, ergänzt durch den neuen Vorsitzenden Andreas Zbinden, auf die Weiterentwicklung der BGV. Durch seine enge Verbundenheit zum Kanton versteht Andreas Zbinden die vielfältigen Belange von öffentlichen Stellen, Verbänden und Gebäudeeigentümern. Das 5-köpfige Team führt mit neuem Elan die operativen Geschäfte der BGV, unter Berücksichtigung der vielfältigen gesetzlichen Aufgaben und regulatorischen Anforderungen. Dabei legt die Geschäftsleitung auch einen Schwerpunkt auf die nahtlose Integration des Risiko- und Compliancemanagements (RCM).
Risiko- und Compliancemanagement: eingebettet in die Organisation
Die BGV ist vielfältigen Risiken gegenüber den unterschiedlichsten Anspruchsgruppen ausgesetzt und steht im Spannungsfeld zwischen Markt und Monopol. Die Verwaltungskommission legt in der Risikopolitik Zweck und Ziele, Grundsätze sowie Zuständigkeiten des Risiko- und Compliancemanagements und den Risikoappetit der BGV fest. Die BGV verfolgt eine, ihrer strategischen Ausrichtung entsprechende, konservative Risikopolitik. Als öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit haftet sie für ihre Risiken. Die BGV verfügt weder über eine Staatsgarantie noch über eine Staatshaftung. Das ganzheitliche integrierte RCM umfasst auch das auf den Geschäftsprozessen aufgesetzte interne Kontrollsystem (IKS) und das Qualitätsmanagement. Das integrierte Managementsystem beruht auf anerkannten Standards. Mit dem jährlich unternehmensweit durchgeführten RCM-Prozess werden alle wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet, überwacht, darauf aufbauend gesteuert und darüber Bericht erstattet.